Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Tischlerei holz⁴ erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

(3) Schriftverkehr per E-Mail ist Briefpost gleichgestellt.

 

Vertragsabschluss

(1) Die Angebote der Tischlerei holz⁴ sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

 

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) 3 Wochen gebunden. Die Tischlerei holz⁴ ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei der Tischlerei holz⁴ anzunehmen.

 

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

 

Rechtsfolgen bei Rückgabe

(1) Für den Fall der Rückabwicklung hat der Kunde Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Wertverlust, der durch die über die bestimmungsgemäße Nutzung hinausgeht und dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, ist seitens des Kunden auszugleichen.

 

a) Sofern die vom Kunden bestellte Ware nach den Maßangaben des Kunden angefertigt werden muss, ist voller Wertersatz unter Abzug etwaiger Verkaufserlöse zu leisten.

 

b) Die Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden. Bei Abholung durch den Verkäufer oder dessen Beauftragte hat der Kunde die zurück zu nehmende Ware zum vereinbarten Termin auf seine Kosten transportfähig verpackt bereit zu halten und die Transportkosten zu übernehmen.

 

c) Die Tischlerei holz⁴ wird den seitens des Kunden gezahlten Kaufpreis nach Rückerhalt und Prüfung der Ware abzüglich des vom Kunden zu leistenden etwaigen Wertersatzes und abzüglich etwaiger vom Kunden zu übernehmender Transportkosten umgehend erstatten.

 

Lieferungen, Lieferzeit

(1) Die Tischlerei holz⁴ übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer der Tischlerei holz⁴. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Tischlerei holz⁴ zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer der Tischlerei holz⁴ ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält.

 

Die Tischlerei holz⁴ wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird zurückerstattet.

 

(2) Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(3) Der Beginn der vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

 

(4) Nichtleistung und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Tischlerei holz⁴ die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten - hat die Tischlerei holz⁴ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Tischlerei holz⁴ die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die Tischlerei holz⁴ dem Kunden in wichtigen Fallen baldmöglichst mitteilen.

 

(5) Im Falle von durch die Tischlerei holz⁴ zu vertretenen Lieferverzögerungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte voraussetzt, dass der Kunde der Tischlerei holz⁴ eine Nachfrist setzt, wird die Länge der zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Zugang der Nachfristsetzung bei der Tischlerei holz⁴ zu laufen.

 

(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Tischlerei holz⁴ berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche der Tischlerei holz⁴ bleiben vorbehalten.

 

(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

(8) Sofern der Lieferverzug der Tischlerei holz⁴ auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Anfallende Transportkosten und sonstige Leistungen werden in der Rechnung der Tischlerei holz⁴ gesondert ausgewiesen.

 

(2) Der Kaufpreis ist bei Lieferung in voller Höhe zu entrichten. Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung der Tischlerei holz⁴ zehn Kalendertage nach Übergabe in Verzug.

 

Das Recht zur Forderung einer Anzahlung bleibt vorbehalten.

 

(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Tischlerei holz⁴ anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

(4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts außerdem ausgeschlossen, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu der Erheblichkeit des Mangels bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.

 

Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Tischlerei holz⁴ das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Tischlerei holz⁴ das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist bis zur Eigentumsübergabe verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

 

(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere Gerichtsvollzieher im Falle einer Pfändung) wird der Kunde auf das Eigentum der Tischlerei holz⁴ hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit die Tischlerei holz⁴ seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Das gleiche gilt im Falle von Beschädigungen oder bei Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde der Tischlerei holz⁴ unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat der Tischlerei holz⁴ alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch die erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

(3) Solange der Kunde nicht Eigentümer der Ware ist (vgl. Abs. (1)), ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern.

 

(4) Die Tischlerei holz⁴ ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abs. (1), (2) oder (3) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Tischlerei holz⁴ hatte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die Tischlerei holz⁴ ist nach der Rücknahme der Ware zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angefallener Verwertungskosten - anzurechnen.

 

(5) Die im Falle des Rücktritts durch die Tischlerei holz⁴ gemäß Abs. (4) anfallenden Transportkosten trägt der Kunde.

 

Gewährleistung, Gewährleistungsfrist

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvorsetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

 

(2) Verbraucher müssen die Tischlerei holz⁴ innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Tischlerei holz⁴. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte einen Monat nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist der Tischlerei holz⁴. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

 

(3) Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und der Tischlerei holz⁴ in Schriftform per Mail oder Brief zuzustellen.

 

(4) Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Tischlerei holz⁴ für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

(5) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Erfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Tischlerei holz⁴ ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

 

(6) Mehrfache Nacherfüllungsversuche der Tischlerei holz⁴ sind zulässig.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

(7) Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache.

 

(8) Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Lieferung neuer Sachen zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

 

Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Tischlerei holz⁴ auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Tischlerei holz⁴. Die Regelung zur Haftung der Tischlerei holz⁴ bei Lieferverzug (vgl. oben unter Lieferung/Lieferzeit, Abs. 8) bleibt unberührt.

Gegenüber Unternehmen haftet die Tischlerei holz⁴ bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nicht.

 

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Tischlerei holz⁴ zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. In diesen Fällen haftet die Tischlerei holz⁴ uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.

 

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Tischlerei holz⁴. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.

 

 

 

(Stand 01.04.2020)